Gesetzlich Versicherte

Ihnen stehen zunächst 3 Sprechstunden und 2 bis maximal 4 Probatorische Sitzungen zur Verfügung, in denen wir abklären, wie es weitergeht.

Privatversicherte

Meine Praxis hat einen Versorgungsauftrag gegenüber Gesetzlich Versicherten, da sie keine Privatpraxis ist; insofern werden GKV-Versicherte bevorzugt und nur in seltenen Fällen Privatversicherte aufgenommen. Ohne vorherige Abklärung, ob und in welchem Umfang die Kosten einer Verhaltenstherapie nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) übernommen werden und ohne bereits angeforderte Antragsformulare findet kein Erstgespräch statt. Diese Vorarbeit liegt in der Verantwortung des Privatpatienten.

Selbstzahler

Sie sind frei von Antragstellungen und Leistungseinschränkungen. Die therapeutischen Leistungen werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.